Mittwoch, 18. April; 20.00 Uhr: Ban Marriage!

Ambivalenzen der Normalisierung aus queer-feministischer Perspektive

In den letzten vierzig Jahren lassen sich Entwicklungen beobachten, die zu einer Entstigmatisierung und gesteigerten gesellschaftlichen und rechtlichen Anerkennung lesbischer und schwuler Lebensweisen beitragen. Obwohl diese Normalisierungsprozesse einerseits neue Möglichkeitsräume und Rechte eröffnen, sind mit ihnen andererseits auch bestimmte Anpassungsleistungen und Ausschlüsse verbunden, so dass die Normalisierung stets begrenzt bleibt. Wir wollen den Blick daher im Rahmen der Buchpräsentation insbesondere auf homonationalistische Tendenzen und deren Verwobenheit mit Normalisierungsprozessen richten.

Buchpräsentation und Diskussion auf Deutsch und Englisch mit Marty Huber und Sushila Mesquita
Nähere Informationen zum Buch unter: http://zaglossus.biz/BanMarriage.htm

ENTFÄLLT! Mittwoch, 11. April; 20.00 Uhr: Präsentation der ersten Ausgabe des „Crip Magazine“

Welches sind die Fluchtmöglichkeiten aus normativen Verhältnissen im Neoliberalismus? Durch die Figur des Freaks, welche keine Definition einer Norm erlaubt, von der sie abweicht und inkompatibel ist? Oder durch eine Gesellschaft von einander gleichwertig gegenüberstehenden Körper-Subjekten? All diesen Fragen stellt sich das „Crip Magazine“. Eine Sammlung von Materialien und zugleich Ausstellung in Zeitungsformat im Widerspruch zu Norm/Abnorm-Kategorien und neoliberaler Imperative der Selbstführung. Schreiben ist eine Cyborg-Technik.

Präsentation mit Eva Egermann

Die Veranstaltung muss leider wegen Erkrankung entfallen! – Das que[e]r ist wie immer ab 18:30 geöffnet.

Mittwoch, 4.4.; 20.00 Uhr: Scheingeschichten und Heiratssachen

Was haben Rosa Luxemburg, Erika Mann und HeleneLieser gemeinsam? Sie konnten ihr Leben durch eineEheschließung zum Schein entscheidend verbessern. Auch heute versuchen Menschen unterschiedlicher Herkunft von der Institution Ehe zu profitieren. EineHeirat mit Österreicher_innen oder EU-Staatsangehörigen kann für Drittstaatsangehörige zur Legalisierung oder Absicherung ihres Aufenthalts oder zur früheren Erlangung der Staatsbürger_innenschaftführen. Doch seit 2006 ist das Eingehen einer sogenannten „Aufenthaltsehe“ ein strafrechtliches Delikt. Paare, denen eine solcheunterstellt wird, werden von der Fremdenpolizei streng kontrolliert…

Vortrag und Diskussion mit Irene Messinger